Beglaubigte Übersetzungen
Für die Vorlage japanischer Zeugnisse, Urkunden, Bescheide, Beschlüsse und anderer Dokumente bei Behörden, Gerichten, Hochschulen und sonstigen Institutionen wird häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt.
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die japanische Sprache bin ich dazu berechtigt, für Sie beglaubigte Übersetzungen sowohl aus dem Japanischen ins Deutsche als auch aus dem Deutschen ins Japanische anzufertigen. Diese werden unter anderem zur Vorlage bei Gerichten, Behörden und Hochschulen in Österreich benötigt. Bitte klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird oder ob eine von mir erstellte, einfache Übersetzung für Ihren Zweck ausreicht.
Die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung kann unkompliziert und grundsätzlich vollständig elektronisch erfolgen. Nach Fertigstellung wird Ihnen die beglaubigte Übersetzung eingeschrieben per Post zugesandt. Eine persönliche Abholung ist nach Terminvereinbarung ebenfalls möglich.
Digital beglaubigte Übersetzungen
Seit 2020 können gerichtlich zertifizierte Dolmetscher beglaubigte Übersetzungen auch in digital signierter Form ausstellen. Hierbei erhalten Sie eine digital beglaubigte Übersetzung nach Auftragserledigung als signiertes PDF, das Sie beispielsweise für elektronisch einzubringende Anträge verwenden können.
Durch den fehlenden Postlauf ist diese Form der beglaubigten Übersetzung schneller und kostengünstiger.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine digital beglaubigte Übersetzung ausschließlich bei elektronischer Weitergabe ihre Rechtsgültigkeit beibehält. Ein Ausdruck der digital signierten PDF-Datei entfaltet nicht dieselbe Rechtswirkung und wird in Österreich nicht als beglaubigte Übersetzungen angenommen.
Apostille?
Mit einer Apostille wird für den internationalen Rechtsverkehr die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners sowie gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels auf einer öffentlichen Urkunde bestätigt.
Auf Grundlage des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 ersetzt sie im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten – darunter Österreich und Japan – grundsätzlich die sonst erforderliche diplomatische oder konsularische Legalisation.
Bei der Vorlage japanischer öffentlicher Urkunden in Österreich wird häufig eine Apostille des japanischen Außenministeriums verlangt. Ob sie im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach der Art des Dokuments und den Vorgaben der jeweiligen Einreichstelle.
Ist eine Apostille erforderlich, muss sie jedenfalls vor der Ausfertigung der beglaubigten Übersetzung eingeholt werden, damit die vollständige Urkunde einschließlich Apostille berücksichtigt werden kann.
Bei Unklarheiten zur Apostille wenden Sie sich bitte direkt an mich oder an die annehmende Behörde.
Ablauf bis zur fertigen Übersetzung
01
Kostenvoranschlag
Sie senden mir per E-Mail eine gut lesbare vollständige Kopie oder einen Scan Ihres Dokuments (office@hiehs.at). Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit Preis und voraussichtlicher Bearbeitungsdauer.
02
Beauftragung
Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, bestätigen Sie die Beauftragung einfach per E-Mail oder telefonisch.
03
Übersetzung
Ich übersetze das Dokument und versehe die fertige Übersetzung mit Beglaubigungsformel, Siegel und handschriftlicher Unterschrift oder stelle es digital aus.
04
Übergabe
Die beglaubigte Papierausfertigung wird Ihnen eingeschrieben per Post zugesandt oder kann nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Digital signierte Übersetzungen erhalten Sie nach Fertigstellung per E-Mail.
Preise
Für häufig angefragte Standarddokumente wie Geburtsurkunden, Führerscheine, Strafregisterbescheinigungen oder japanische Familienregisterauszüge gelten in der Regel Fixpreise zwischen EUR 108,- und EUR 156,- (inkl. 20% USt) liegt.
Bei umfangreicheren oder besonderen Dokumenten wird das Honorar nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Sie erhalten vorab stets ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Bearbeitungszeit
Beglaubigte Übersetzungen von Standarddokumenten können grundsätzlich in wenigen Tagen angefertigt werden. Bei dringenden Anfragen ist je nach Auslastung auch eine Fertigstellung innerhalb von 48 Stunden möglich.
Der Postlauf für eingeschriebene Sendungen beträgt:
innerhalb Österreichs: 1 bis 2 Werktage
innerhalb Europas: 2 bis 4 Werktage
nach Japan: 4 bis 8 Werktage
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Richtwerte der österreichischen Post handelt und sich der tatsächliche Postlauf im Ausland auf bis zu 10 Werktage verlängern kann.
Gerne erstelle ich beglaubigte Übersetzungen für Sie:
Private Urkunden
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Geburts- und Heiratsurkunden
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Familienregisterauszüge
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Ehefähigkeitszeugnisse
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Scheidungsbeschlüsse
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Meldebestätigungen
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Strafregisterbescheinigungen
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Schul- und Hochschulzeugnisse
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Führerscheine
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Berufls- und Qualifikationsnachweise
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eidesstattliche Erklärungen
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Bank- und Einkommensnachweise
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Kontoaufstellungen
Rechtstexte
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Zivil-, Straf-, Unternehmens-, Verwaltungs-, Arbeits- und Versicherungsrecht
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Gesetze, Abkommen und andere Normen
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Gerichtsentscheidungen
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Ladungen
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Klageschriften
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außergerichtliche Vergleiche
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Strafanträge und -verfügungen
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Schriftstücke der Beweisaufnahme
Firmendokumente
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Firmenbuchauszüge
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Satzungen
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Verträge
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Vertretungs- und Vollmachtsunterlagen
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Vertraulichkeitsvereinbarungen
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Jahresabschlüsse
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Lageberichte
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Protokolle
Notarielle Urkunden
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Notariatsakte
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Testamente
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Schenkungsverträge
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Erklärungen
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Vollmachten
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Eheverträge