Beglaubigte Übersetzungen
Die beglaubigte Übersetzung von offiziellen Dokumenten, wie beispielsweise Zeugnissen, Urkunden, Bescheiden, Beschlüssen oder sonstigen Dokumenten aus dem Japanischen ins Deutsche wird oft von Behörden, Gerichten, Schulen und anderen Institutionen verlangt.
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die japanische Sprache bin ich dazu berechtigt für Sie beglaubigte Übersetzungen im Sprachenpaar Deutsch - Japanisch anzufertigen. Diese werden unter anderem zur Vorlage an Gerichten, Behörden oder aber auch Hochschulen in Österreich benötigt. Bitte klären Sie mit der zuständigen Behörde, ob eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird, oder ob eine von mir erstellte, einfache Übersetzung für Ihren Zweck ausreicht.
Die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung kann unkompliziert und grundsätzlich zur Gänze elektronisch erfolgen. Nach Fertigstellung erhalten Sie dann die physische Übersetzung sofort eingeschrieben per Post. Eine direkte Abholung ist nach Terminvereinbarung natürlich auch möglich.
Digital beglaubigte Übersetzungen
Seit 2020 sind gerichtlich zertifizierte Dolmetscher auch zur Ausstellung von digital beglaubigten Übersetzungen befugt. Hierbei erhalten Sie nach Auftragserledigung ein digital signiertes PDF, das Sie beispielsweise für elektronisch einzubringende Anträge verwenden können.
Durch den fehlenden Postlauf ist diese Form der beglaubigten Übersetzung schneller und kostengünstiger.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine digital beglaubigte Übersetzung ausschließlich bei elektronischer Weitergabe ihre Rechtsgültigkeit beibehält. Ausdrucke dieser PDF-Dateien werden in Österreich nicht als beglaubigte Übersetzungen angenommen.
Apostille?
Durch eine Apostille wird die Echtheit Ihres offiziellen Dokuments für den internationalen Gebrauch bestätigt. Auf Grundlage des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (1961) vereinfacht die Apostille den Prozess der Dokumentenlegalisierung zwischen den Mitgliedstaaten, darunter auch zwischen Österreich und Japan.
Grundsätzlich muss jedes von einer öffentlichen Behörde ausgestellte japanische Dokument für die Verwendung in Österreich vom japanischen Außenministerium apostilliert werden.
Die Apostille muss vor der beglaubigten Übersetzung an Ihrem Dokument angebracht sein.
Bei Unklarheiten zur Apostille wenden Sie sich bitte direkt an mich oder an die annehmende Behörde.
Ablauf bis zur fertigen Übersetzung
01
Kostenvoranschlag
Sie beantragen einen Kostenvoranschlag per E-Mail (office@hiehs.at).
Bitte fügen Sie dabei (wenn möglich) einen gut lesbaren Scan Ihres Dokuments bei. Binnen kürzester Zeit erhalten Sie dann Ihren Kostenvoranschlag für Ihre beglaubigte Übersetzung.
02
Beauftragung
Sind Sie mit dem Kostenvoranschlag einverstanden, beauftragen Sie mich entweder per E-Mail oder telefonisch.
03
Übersetzung
Die Beglaubigung der Übersetzung erstelle ich direkt mittels Beglaubigungsformel, Siegelaufdruck und handschriftlicher Unterschrift.
04
Übergabe
Ich schicke Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente eingeschrieben per Post zu. Digital beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie sofort nach dem Ausstellen per E-mail.
Preise
Die beglaubigte Übersetzung von häufig benötigten Standarddokumenten wie Geburtsurkunden, Führerscheinen, Strafregisterauszügen, Ehefähigkeitszeugnissen, aber auch japanischen Familienregisterauszügen uÄ haben einen fixen Preis, der zwischen EUR 85,- und EUR 135,- (zzgl. 20% USt) liegt.
Für andere (beglaubigte) Übersetzungen erfolgt die Berechnung nach Normzeilen (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) des deutschsprachigen Textes.
Bitte kontaktieren Sie mich zur Erstellung eines kostenlosen, unverbindlichen Kostenvoranschlages.
Bearbeitungszeit
Beglaubigte Übersetzungen von Standarddokumenten können grundsätzlich in wenigen Tagen angefertigt werden. Dringende Anfragen erledige ich für Sie gerne mit höchster Priorität, wodurch Ihre beglaubigte Übersetzung meist binnen 48 Stunden abhol- bzw. versandbereit ist.
Der Postlauf für eingeschriebene Sendungen beträgt:
innerhalb Österreichs: 1 Werktag
innerhalb Europas: 2 bis 4 Werktage
nach Japan: 2 bis 6 Werktage
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Richtwerte der österreichischen Post handelt und sich der tatsächliche Postlauf im Ausland auf bis zu 10 Werktage verlängern kann.
Gerne erstelle ich beglaubigte Übersetzungen für Sie:
Private Urkunden
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Geburts- und Heiratsurkunden
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Ehefähigkeitszeugnisse
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Scheidungsbeschlüsse
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Meldebestätigungen
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Strafregisterbescheinigungen
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Zeugnisse jeder Art
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Führerscheine
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Berufliche Qualifikationsnachweise
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Eidesstattliche Erklärungen
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Rechnungen / Zahlungsnachweise
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Kontoaufstellungen
Rechtstexte
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Zivil-, Straf-, Unternehmens-, Verwaltungs-, Arbeits- und Versicherungsrecht
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Gesetze, Abkommen und andere Normen
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Gerichtsentscheidungen
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Ladungen
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Klageschriften
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außergerichtliche Vergleiche
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Strafanträge und -verfügungen
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Schriftstücke der Beweisaufnahme
Firmendokumente
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Satzungen
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Verträge aller Art
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Vertraulichkeitsvereinbarungen
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Jahresabschlüsse und Lageberichte
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Protokolle
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Firmenbuchauszüge
Notarielle Urkunden
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Notariatsakte
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Testamente
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Schenkungsverträge
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Erklärungen
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Vollmachten
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Eheverträge